Fahrzeugschein: Die wichtigsten Fakten und alle Felder
Aktualisiert am 26. Oktober 2026
Der Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I, ist der Ausweis Ihres Fahrzeugs. Er nennt Halter, Kennzeichen, den nächsten HU-Termin und die technischen Daten in Feldern von A bis V.9. Wer fährt, muss ihn nach § 13 Abs. 6 FZV dabeihaben, auf Papier oder seit November 2025 in der amtlichen i-Kfz-App. Der Fahrzeugbrief (Teil II) bleibt dagegen zu Hause.
Seit 2005 heißt das Dokument offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“, der Fahrzeugbrief heißt „Teil II“. Dieser Ratgeber erklärt die Pflichten, das Vorgehen bei Verlust und die digitale Variante. Die vollständigen Feld-Tabellen finden Sie im Abschnitt Was steht im Fahrzeugschein?
Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtdokument: Wer fährt, muss den Fahrzeugschein dabeihaben (§ 13 Abs. 6 FZV), auf Papier oder digital in der i-Kfz-App (nur Inland). Fehlt er bei einer Kontrolle, kostet das 10 Euro Verwarnungsgeld.
- Digital: Seit dem 6. November 2025 erfüllt die i-Kfz-App laut Bundesverkehrsministerium die Mitführpflicht. Im Ausland gilt nur das Papier.
- ZB Teil I vs. Teil II: Der Schein begleitet das Fahrzeug, der Brief gehört sicher nach Hause.
- EU-einheitliche Feldcodes seit 2005: Felder wie B (Erstzulassung), E (FIN) oder C.1.1–C.1.3 (Halter) tragen auch in Österreich oder Polen dieselbe Bezeichnung.
- Wichtige Felder: E (FIN), P.1 (Hubraum), P.2 (Leistung in kW), T (Höchstgeschwindigkeit), 2.1/2.2 (HSN/TSN), V.9 (Schadstoffklasse).
- Bei Verlust: Melden Sie den Verlust bei der Zulassungsbehörde. Ein neuer Schein kostet laut ADAC je nach Behörde zwischen 11 und 50 Euro.
- Tipp: Mit der Fahrzeugschein-App lassen sich alle Felder per Foto digital erfassen.
Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief: Was ist der Unterschied?
Der Fahrzeugschein (Teil I) ist das Dokument zum Fahren, der Fahrzeugbrief (Teil II) das Dokument zum Besitzen. Den Schein muss nach § 13 Abs. 6 FZV jede Person dabeihaben, die das Fahrzeug fährt. Der Brief bleibt zu Hause. Die Zulassungsbehörde verlangt ihn nach § 6 Abs. 3 FZV bei jedem Antrag auf Zulassung. Beim Verkauf bekommt der Käufer beide Teile.
| Merkmal | Fahrzeugschein | Fahrzeugbrief |
|---|---|---|
| Amtlicher Name | Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 13 FZV) | Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 14 FZV) |
| Zweck | Nachweis der Zulassung mit Halter- und Fahrzeugdaten | Verfügungsdokument, starkes Indiz für das Eigentum |
| Mitführen | Ja, auf Papier oder in der i-Kfz-App (nur Inland) | Nein |
| Aufbewahren | Bei jeder Fahrt dabei, nicht dauerhaft im Auto | Sicher zu Hause, bei Finanzierung oft bei der Bank |
| Gebraucht bei | Verkehrskontrolle, Hauptuntersuchung, Werkstatt, Versicherung | Zulassung und Verkauf |
Bei einer Finanzierung über eine Bank bleibt der Fahrzeugbrief oft bei der Bank, bis der Kredit vollständig bezahlt ist. Den Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2 im Detail erklärt unser Ratgeber zum Fahrzeugbrief.
Muss der Fahrzeugschein immer mit?
Ja: Wer ein Fahrzeug fährt, muss den Fahrzeugschein dabeihaben und ihn bei einer Kontrolle aushändigen. So regelt es § 13 Abs. 6 FZV. Fehlt der Schein, kostet das nach Nr. 174 des Bußgeldkatalogs ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Seit dem 6. November 2025 erfüllt auch der digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App diese Pflicht, vorerst nur in Deutschland. Die Grundlage ist § 4 der 2. FZV-Ausnahmeverordnung, die bis Januar 2030 gilt.
Ist es notwendig, den Fahrzeugschein immer im Auto zu haben?
Den Fahrzeugschein brauchen Sie bei jeder Fahrt. Er muss aber nicht ständig im Auto liegen. Bei einem Fahrzeugdiebstahl kann das sogar ein Nachteil sein.
Kann ich eine Kopie des Fahrzeugscheins verwenden?
Eine Kopie des Fahrzeugscheins wird nicht immer als gültiges Dokument anerkannt. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass eine Kopie von den Beamten akzeptiert wird.
Zahlt die Versicherung, wenn Sie den Fahrzeugschein im Auto lassen?
Wird der Fahrzeugschein dauerhaft im Auto gelassen und das Fahrzeug gestohlen, kann dies bei der Versicherung zu Problemen führen. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Einige Gerichte, wie das OLG Celle (AZ.: 8 U 62/07), urteilen, dass das dauerhafte Verwahren im Auto als Fahrlässigkeit gilt, was die Versicherungsleistung beeinträchtigen kann. Andere, wie das OLG Oldenburg (AZ.: 5 U 153/09), sehen dies als unerhebliche Gefahrerhöhung, wenn der Schein dauerhaft im Auto liegt. Daher ist es ratsam, den Fahrzeugschein nicht permanent im Auto zu lassen, aber gelegentliches Verwahren im Handschuhfach scheint vertretbar, solange dieser von außen nicht sichtbar ist.
Fahrzeugschein verloren oder voll: Was tun?
Einen verlorenen Fahrzeugschein melden Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde, die einen neuen ausstellt. Nach einem Diebstahl brauchen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Laut ADAC kostet der neue Schein je nach Bundesland und Behörde zwischen 11 und 50 Euro. Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erklärt unser Ratgeber Fahrzeugschein verloren.
Was tun, wenn der Fahrzeugschein voll ist?
Nach jeder Hauptuntersuchung trägt die Prüfstelle Monat und Jahr der nächsten HU in den Fahrzeugschein ein (§ 29 Abs. 6 StVZO). Dafür hat die Rückseite das Feld „X weitere HU“ (FZV Anlage 6). Wenn dort kein Platz mehr ist, fragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde nach einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Ausfertigung oder Ersatz sieht die Gebührenordnung (GebOSt Nr. 225) eine Grundgebühr von 11,10 Euro vor. Je nach Behörde und Aufwand kann der Betrag höher sein.
Gibt es den Fahrzeugschein digital?
Ja, seit dem 6. November 2025 gibt es den digitalen Fahrzeugschein in der kostenlosen i-Kfz-App. Laut Bundesverkehrsministerium (Pressemitteilung 057/2025) erfüllt das Abrufen in der App die Mitführpflicht, vorerst nur in Deutschland. Zum Hinterlegen brauchen Sie den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Einrichten kann die App nur der Halter. Er kann den digitalen Schein in der App an andere Fahrer weitergeben. Die App läuft laut ADAC ab iOS 17 und Android 12, nicht auf Huawei-Geräten. Das KBA rät laut ADAC (23.10.2026), das Papier vorerst trotzdem mitzunehmen.
Bei Fahrten ins Ausland muss der Fahrzeugschein laut ADAC in jedem Fall auf Papier dabei sein. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Ratgeber Digitaler Fahrzeugschein: iKfz-App vs. fahrzeugschein.de.
Digitale Zulassung
Auch die Zulassung selbst funktioniert online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Nach einer Online-Zulassung dürfen Sie ohne Stempelplaketten fahren, bis die Plaketten per Post ankommen, nach § 31 FZV längstens 14 Tage. In dieser Zeit müssen Sie einen Ausdruck des Zulassungsbescheids dabeihaben.
Fahrzeugschein-App: Ergänzung, kein Ersatz
Die Fahrzeugschein-App von fahrzeugschein.de ist kein amtliches Dokument. Sie ersetzt den Fahrzeugschein bei einer Kontrolle nicht. Die App liest die Daten per Kamera-Scan aus und übersetzt die Felder in verständliche Begriffe. Dazu erinnert sie an den nächsten HU-Termin und berechnet die Kfz-Steuer. Mehr zum Funktionsumfang steht in der Beschreibung der Plattform fahrzeugschein.de.
Was steht im Fahrzeugschein? Schlüsselnummern und Felder
Der Fahrzeugschein enthält Halterdaten, Kennzeichen, den nächsten HU-Termin und die technischen Daten des Fahrzeugs. Das Muster legt Anlage 6 der FZV fest: ein Blatt im Format 210 × 105 mm, zweimal gefaltet auf DIN A7. Zu den wichtigsten Angaben gehören die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die HSN (Herstellerschlüsselnummer) und TSN (Typschlüsselnummer) sowie Umweltmerkmale wie die Abgasnorm.
Fahrzeugschein Seite 1 (links): die Felder und ihre Bedeutung
Wenn der Fahrzeugschein komplett ausgeklappt ist befinden sich auf der linken Seite folgende Felder:
| Feld | Bezeichnung |
|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen |
| C.1.1 | Nachname oder Firmenname des Halters |
| C.1.2 | Vorname des Halters |
| C.1.3 | Anschrift des Halters |
| X | Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung (HU) |
| Ort der Ausstellung | |
| I | Datum der Zulassung |
Fahrzeugschein Seite 2 (Mitte): die Felder und ihre Bedeutung
Wenn der Fahrzeugschein komplett ausgeklappt ist befinden sich auf der mittleren Seite folgende Felder:
| Feld | Bezeichnung |
|---|---|
| B | Datum der Erstzulassung |
| (2.1) | Code zu (2) / Die HSN (Herstellernummer) |
| (2.2) | Code zu D.2 mit Prüfziffer / die TSN (Typschlüsselnummer) |
| J | Fahrzeugklasse |
| (4) | Art des Aufbaus |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN / VIN) |
| (3) | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
| D.1 | Marke |
| D.2 | Typ/Variante/Version |
| D.3 | Handelsbezeichnung(en) |
| (2) | Hersteller-Kurzbezeichnung |
| (5) | Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau |
| V.9 | Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse |
| (14) | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse |
| P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle (falsch getankt? So gehen Sie vor) |
| (10) | Code zu P.3 |
| (14.1) | Code zu V.9 oder (14) |
| P.1 | Hubraum in cm³ |
| (22) | Bemerkungen und Ausnahmen / Zusatzeintragungen |
Fahrzeugschein Seite 3 (rechts): die Felder und ihre Bedeutung
Wenn der Fahrzeugschein komplett ausgeklappt ist befinden sich auf der rechten Seite folgende Felder:
| Feld | Bezeichnung |
|---|---|
| L | Anzahl der Achsen |
| (9) | Anzahl der Antriebsachsen |
| P.2/P.4 | Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min⁻¹ |
| T | Höchstgeschwindigkeit in km/h |
| (18) | Länge in mm |
| (19) | Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile |
| (20) | Höhe in mm |
| G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg |
| (12) | Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³ |
| (13) | Stützlast in kg |
| Q | Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern) |
| V.7 | CO₂ (in g/km) kombinierter Wert |
| F.1 | Technisch zul. Gesamtmasse in kg |
| F.2 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg |
| (7.1) | Technisch zulässige maximale Achslast / Masse je Achsgruppe in kg - Achse 1 |
| (7.2) | Technisch zulässige maximale Achslast / Masse je Achsgruppe in kg - Achse 2 |
| (7.3) | Technisch zulässige maximale Achslast / Masse je Achsgruppe in kg - Achse 3 |
| (8.1) | Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg - Achse 1 |
| (8.2) | Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg - Achse 2 |
| (8.3) | Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg - Achse 3 |
| U.1 | Standgeräusch in dB (A) |
| U.2 | Drehzahl in 1/min zu U.1 |
| U.3 | Fahrgeräusch in dB (A) |
| O.1 | Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg |
| O.2 | Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg |
| S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
| S.2 | Stehplätze |
| (15.1) | Bereifung auf Achse 1 |
| (15.2) | Bereifung auf Achse 2 |
| (15.3) | Bereifung auf Achse 3 |
| R | Farbe des Fahrzeugs |
| (11) | Code zu R |
| K | Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE |
| (6) | Datum zu K |
| (17) | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
| (16) | Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II (wo die Nummer steht) |
| (21) | Sonstige Vermerke |
Die wichtigsten Felder im Bild: von Höchstgeschwindigkeit bis Hubraum
Wo steht die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein?
Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs wird im Feld T des Fahrzeugscheins vermerkt.
Kilowatt / PS: Wo steht die Leistung im Fahrzeugschein?
Die Fahrzeugleistung findet sich im Fahrzeugschein unter dem Abschnitt P.2, ausgedrückt in Kilowatt (kW). Um die Leistung in PS (Pferdestärken) umzurechnen, wird die kW-Zahl mit etwa 1,36 multipliziert. Die Nenndrehzahl des Motors, bei der diese Leistung erreicht wird, ist daneben unter P.4 angegeben.
Wo steht die HSN / TSN? Wo stehen die KBA Daten im Fahrzeugschein?
Die HSN oder auch Herstellerschlüsselnummer befindet sich in Feld 2.1 und ist vierstellig. Die TSN oder auch Typschlüsselnummer sind die ersten drei Ziffern aus Feld 2.2. Diese Nummern werden auch KBA-Nummern oder KBA-Daten genannt. Versicherungen, Behörden, Werkstätten und Fahrzeugeigentümer haben die Möglichkeit damit jeden Fahrzeugtyp eindeutig zu identifizieren.
Wo steht die FIN / VIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) im Fahrzeugschein?
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) steht in Feld E des Fahrzeugscheins. Sie ist eine 17-stellige einzigartige Kennung, die jedes Kraftfahrzeug weltweit identifiziert. Sie besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen, die Informationen über den Hersteller, das Produktionsjahr und den Fahrzeugtyp enthält. Die FIN ist wesentlich für Registrierungs- und Versicherungsvorgänge sowie zur Überprüfung der Echtheit des Fahrzeugs.
Die FIN ist außerdem direkt am Fahrzeug eingeschlagen: Wo ist die Fahrgestellnummer am Auto eingeprägt?
Wo steht die Erstzulassung im Fahrzeugschein?
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 findet sich das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs auf der mittleren Seite an oberster Stelle im Feld B. Das Datum der Erstzulassung kann oft dem Baujahr des Fahrzeugs entsprechen, ist aber nicht immer der Fall.
Wo steht die Antriebsart im Fahrzeugschein?
Die Antriebsart steht in Feld P.3 des Fahrzeugscheins. Zudem ist in Feld 10 der dazugehörige Code eingetragen. Die Codes erklärt die Liste der Kraftstoffcodes.
Wo steht der Hubraum im Fahrzeugschein?
Der Hubraum, angegeben in Kubikzentimetern, steht in Feld P.1 des Fahrzeugscheins und ist neben der Kilowattleistung ein entscheidender Faktor zur Bestimmung der Motorleistung eines Autos. Dieses Maß repräsentiert das Volumen aller Zylinder im Motor. Ein größerer Hubraum deutet in der Regel auf eine höhere Motorleistung hin. Beispielsweise bedeutet ein Hubraum von 3500 Kubikzentimetern einen 3,5-Liter-Motor. Elektrofahrzeuge haben logischerweise keinen Eintrag in diesem Feld.
Historische Entwicklung des Fahrzeugscheins in Deutschland
Ein bedeutender Wendepunkt war das Jahr 2005, als der traditionelle Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt wurde. Diese Änderung war Teil einer EU-weiten Harmonisierung der Fahrzeugdokumente, um eine bessere Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Die neuen Dokumente enthielten erweiterte Informationen und waren fälschungssicherer gestaltet.
Alter Fahrzeugschein vs. neuer Fahrzeugschein
Der alte bis 2005 ausgestellte Fahrzeugschein sieht wie folgt aus:
Wurde das Fahrzeug seit 2005 noch nicht umgemeldet, dann hat dieser alte Fahrzeugschein nach wie vor Gültigkeit.
Mit der EU-weiten Vereinheitlichung ab 2005 sieht der Fahrzeugschein so aus:
Mit Einführung dieses Standards wurden EU-weit die Fahrzeugdokumente vereinheitlicht. Sie sehen sich optisch zwar nach wie vor nicht ähnlich. Allerdings findet man etwa auch in den Fahrzeugscheinen von Österreich oder Polen die gleiche Feldbezeichnung wieder. So stehen dort auch in den Feldern C.1.1, C.1.2, C.1.3 die Halterdaten, im Feld B die Erstzulassung und in Feld E die FIN.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Fahrzeugschein dasselbe wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Ja. Seit 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Der frühere Fahrzeugbrief ist die Zulassungsbescheinigung Teil II und gehört nicht ins Auto.
Muss ich den Fahrzeugschein immer dabei haben?
Ja. Nach § 13 Abs. 6 FZV muss die Person, die fährt, den Fahrzeugschein dabeihaben. Seit November 2025 reicht in Deutschland auch der digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App, im Ausland nur das Papier. Ohne Nachweis kostet eine Kontrolle 10 Euro Verwarnungsgeld. Eine Kopie muss die Polizei nicht akzeptieren.
Darf der Fahrzeugschein dauerhaft im Auto bleiben?
Besser nicht. Wird das Auto samt Schein gestohlen, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Die Gerichte urteilen uneinheitlich, etwa OLG Celle (8 U 62/07) gegen OLG Oldenburg (5 U 153/09).
Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren ist?
Den Verlust bei der Zulassungsstelle melden. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief (Teil II), HU-Bericht und nach einem Diebstahl die Anzeige der Polizei. Die eidesstattliche Versicherung geben Sie vor Ort ab. Laut ADAC bekommen Sie den neuen Schein in der Regel sofort.
Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
Laut ADAC kostet ein neuer Fahrzeugschein je nach Bundesland, Behörde und benötigten Unterlagen zwischen 11 und 50 Euro.
Was tun, wenn der Fahrzeugschein voll ist?
Wenn auf der Rückseite kein Platz mehr für weitere HU-Einträge ist, fragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde nach einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Grundgebühr nach GebOSt Nr. 225 beträgt 11,10 Euro.
Fazit: Das Wichtigste zum Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein ist das Dokument zum Fahren, der Fahrzeugbrief das Dokument zum Besitzen. Wer die Regeln kennt, hat bei Kontrollen und bei Verlust keinen Ärger.
- Nehmen Sie den Fahrzeugschein bei jeder Fahrt mit: auf Papier oder in der i-Kfz-App, ins Ausland nur auf Papier.
- Ohne Fahrzeugschein kostet eine Kontrolle 10 Euro Verwarnungsgeld.
- Bei Verlust stellt die Zulassungsbehörde einen neuen Schein aus. Laut ADAC kostet das 11 bis 50 Euro.
- Die Felder von A bis V.9 zeigen alle wichtigen Fahrzeugdaten, von der FIN bis zur Schadstoffklasse.