FAQ
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auf einem Schreibtisch neben Autoschlüssel und Stift

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Veröffentlicht am 18. Juni 2026

Der Fahrzeugbrief ist das Dokument, das man fast nie braucht — bis zum Verkauf, zur Finanzierung oder dem Tag, an dem er weg ist. Dann ist er plötzlich das wichtigste Papier zum Auto. Die meisten holen ihn ein-, zweimal im Leben aus dem Ordner und sind sich dann nicht sicher, was die Felder bedeuten und ob das jetzt der Brief oder der Schein ist.

„Fahrzeugbrief" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Seit dem 1. Oktober 2005 ist das die offizielle Bezeichnung, harmonisiert über die EU-Richtlinie 1999/37/EG. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), den du beim Fahren dabeihaben musst. Was im Brief steht, wozu er dient, worin er sich von Teil 1 unterscheidet und was bei Verlust passiert, klären wir hier am echten Beispiel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), offizielle Bezeichnung seit dem 1. Oktober 2005.
  • Er dokumentiert Fahrzeug und Halter und dient als Verfügungs- und Eigentums-Dokument, geregelt in § 14 FZV.
  • Nicht im Auto mitführen. Der Brief bleibt zu Hause oder im Bankschließfach. Mitzuführen ist nur der Fahrzeugschein (Teil 1).
  • Er ist ein starkes Indiz, aber kein rechtssicherer Eigentumsnachweis: Besitz des Briefs ist nicht gleich Eigentum am Auto.
  • Bei Verlust: unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen (§ 14 Abs. 5 FZV), Ersatz erst nach dem Aufgebotsverfahren.
  • Tipp: Brief und Schein einmal scannen — alle Felder dauerhaft digital griffbereit in der Fahrzeugschein-App, kostenlos für bis zu drei Fahrzeuge.

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief, ist das amtliche Dokument, das ein Fahrzeug und seinen eingetragenen Halter dokumentiert und als Verfügungs- und Eigentums-Dokument dient. Sie wird nicht im Fahrzeug mitgeführt, sondern sicher aufbewahrt. Rechtsgrundlage ist § 14 FZV, EU-weit harmonisiert über die Richtlinie 1999/37/EG.

Der Begriff „Fahrzeugbrief" stammt aus der Zeit vor 2005, als das Dokument tatsächlich so hieß. Seit der EU-Harmonisierung gibt es zwei Teile: Teil I (der Fahrzeugschein) und Teil II (der Brief). Die alte Bezeichnung hat sich im Sprachgebrauch gehalten, gemeint ist heute aber immer die ZB II. Auch „Zulassungsbescheinigung Teil II" in römischer Schreibweise und „Teil 2" in arabischer Schreibweise bezeichnen dasselbe Papier.

Wofür braucht man ihn? Der Brief ist das Dokument, das den Übergang regelt: bei jedem Halterwechsel, bei Finanzierungen, bei Verlust-Meldungen. Im Alltag bleibt er liegen. Genau deshalb ist er das Dokument, dessen Bedeutung viele unterschätzen, bis sie ihn brauchen. Den verwandten Teil I erklären wir im Ratgeber Der Fahrzeugschein.

Was steht im Fahrzeugbrief? Alle Felder am Beispiel

Im Fahrzeugbrief stehen oben die Halter- und Zulassungsdaten und unten die technischen Fahrzeugdaten — strukturiert nach EU-genormten Feld-Codes von A bis V. Die Buchstaben-Codes sind in allen EU-Mitgliedstaaten gleich, festgelegt in der Richtlinie 1999/37/EG und im deutschen Recht in § 14 FZV. Sehen wir uns das an einem echten, in den Personendaten geschwärzten Beispiel an.

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit erklärten Feldern, Halterdaten geschwärzt
Beispiel-Fahrzeugbrief (ZB Teil II): Oben der Halter- und Zulassungsblock, unten die Fahrzeugdaten. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.

Obere Hälfte: Halter und Zulassung

Ganz oben steht der Kopf des Dokuments: „Europäische Gemeinschaft, Bundesrepublik Deutschland, Zulassungsbescheinigung Teil II", links das Länderkennzeichen in einem Kasten, rechts das blaue „D" im EU-Kreis und oben links ein Vordruck- bzw. Behörden-Code. Direkt darunter prangt der zentrale Hinweis: „Diese Bescheinigung nicht im Fahrzeug aufbewahren!" Das ist kein Gesetzeszitat, sondern ein Praxis-Hinweis darauf, dass der Brief zu Hause bleibt.

Im Halterblock darunter findest du:

Die Zahl der Vorhalter ist beim Gebrauchtwagenkauf einer der aufschlussreichsten Werte überhaupt: Drei Vorhalter bei einem noch jungen Fahrzeug sind ein anderes Signal als ein Erstbesitz-Auto. Wer ein Auto prüft, sollte diesen Wert immer ablesen.

Untere Hälfte: Fahrzeugdaten

Die untere Hälfte ist das technische Datenblatt des Fahrzeugs. Hier stehen die fest verbauten Eigenschaften, die sich über die Lebensdauer normalerweise nicht ändern:

Ganz unten steht in einer eigenen Zeile die bisherige, entwertete Fahrzeugbriefnummer — bei älteren Briefen oft mit dem Zusatz „entwertet und ausgehändigt" markiert. Das ist die Dokumentennummer aus einem früheren Vorgang, die beim Neuausstellen ungültig gemacht wurde. Wo die aktuell gültige Nummer der Zulassungsbescheinigung auf Teil 1 und Teil 2 genau steht, zeigt unser Ratgeber Nummer der Zulassungsbescheinigung. Wer alle Felder beider Dokumente Stück für Stück nachschlagen will, findet das im Ratgeber Fahrzeugschein lesen.

FeldBedeutungWo im Dokument
AAmtliches KennzeichenObere Hälfte, oben
BDatum der ErstzulassungObere Hälfte
C.1.1 - C.1.3Halter: Name / Vorname / AnschriftObere Hälfte (Halterblock)
Anzahl Halter / VorhalterWie viele Halter und Vorbesitzer eingetragenObere Hälfte, rechter Rand
Behörde + DatumAusstellende Zulassungsbehörde + StempelObere Hälfte, unten
D.1 / D.2 / D.3Marke / Typ-Variante-Version / HandelsbezeichnungUntere Hälfte, oben
EFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)Untere Hälfte
P.1 / P.2 / P.3Hubraum / Leistung (kW) / KraftstoffUntere Hälfte
RFarbeUntere Hälfte
JFahrzeugklasseUntere Hälfte
Art des AufbausBauform des FahrzeugsUntere Hälfte
(entwertet)Bisherige Fahrzeugbriefnummer (durchgestrichen)Unten

Was ist der Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2?

Der Fahrzeugschein (Teil I) ist das mitzuführende Betriebsdokument, der Fahrzeugbrief (Teil II) ist das Eigentums- und Verfügungs-Dokument, das zu Hause bleibt. Teil I ist in § 13 FZV geregelt, Teil II in § 14 FZV. Beide gehören zu einer Zulassung, erfüllen aber verschiedene Aufgaben.

Kurz gesagt: Den Schein brauchst du beim Fahren, den Brief beim Besitzen und Verkaufen. Wer angehalten wird, muss den Fahrzeugschein vorzeigen können. Wer das Auto verkauft, übergibt den Brief. Diese Trennung ist auch der Grund, warum der Brief nicht ins Handschuhfach gehört: Läge er dort und das Auto würde gestohlen, hätte der Dieb gleich das Verfügungs-Dokument dazu.

Teil 1 (Fahrzeugschein) vs. Teil 2 (Fahrzeugbrief) Teil 1 / Schein Teil 2 / Brief Funktion Betriebsdokument Eigentum / Verfügung Mitführen im Auto Pflicht Nein Aufbewahren im Fahrzeug zu Hause / Schließfach Rechtsgrundlage § 13 FZV § 14 FZV Wann gebraucht beim Fahren / Kontrolle Verkauf / Finanzierung
Quelle: § 13 und § 14 FZV, gesetze-im-internet.de, 2026.

Eine vertiefte Gegenüberstellung beider Dokumente mit Geschichte und Recht findest du im Ratgeber Der Fahrzeugschein.

Ist der Fahrzeugbrief der Eigentumsnachweis?

Der Fahrzeugbrief ist ein starkes Indiz für das Eigentum, aber kein rechtssicherer Eigentumsnachweis. Wer den Brief besitzt, ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs, und das Eigentum kann auch ohne Übergabe des Briefs übergehen. Diese Unterscheidung wird oft verkürzt dargestellt, hat aber handfeste Konsequenzen.

Das klassische Beispiel ist die Finanzierung: Bei einem kreditfinanzierten Auto verlangt die Bank häufig den Brief als Sicherheit (Sicherungsübereignung). Der Käufer fährt das Auto, ist Halter und Besitzer, aber die Bank hat den Brief und ist bis zur letzten Rate Sicherungseigentümerin. Besitz des Briefs und Eigentum am Fahrzeug fallen hier also auseinander.

Praxis-Konsequenz beim Gebrauchtwagenkauf: Die Vorlage der ZB II ist ein Pflicht-Check, aber sie allein beweist nicht, dass der Verkäufer auch verkaufen darf. Käufer sollten prüfen, ob der Verkäufer als Halter im Brief steht, und bei Abweichungen nachfragen. Wer ein Fahrzeug vor dem Kauf gründlich prüfen will, findet die wichtigsten Schritte im Ratgeber Gebrauchtwagenkauf.

Fahrzeugbrief verloren — was tun?

Ist der Fahrzeugbrief verloren oder gestohlen, musst du das unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen — eine neue ZB II wird erst nach einem Aufgebotsverfahren ausgestellt. Das regelt § 14 Abs. 5 FZV. Beim Aufgebotsverfahren bietet das Kraftfahrt-Bundesamt die verlorene Bescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist auf. Erst nach Ablauf dieser Frist gilt das alte Dokument als kraftlos und der Ersatz kann ausgestellt werden.

Dieses Verfahren wirkt umständlich, hat aber einen guten Grund: Es verhindert, dass mit einem als „verloren" gemeldeten Brief, der in Wahrheit weiterverkauft wurde, doppelte Ansprüche geltend gemacht werden. So läuft der Ablauf in der Praxis:

  1. Verlust unverzüglich anzeigen: bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden, dass der Brief abhandengekommen ist.
  2. Eidesstattliche Versicherung abgeben: bei der Behörde versichern, dass das Dokument verloren oder gestohlen wurde und nicht weitergegeben ist.
  3. Aufgebotsverfahren abwarten: das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die alte Bescheinigung im Verkehrsblatt mit Frist auf.
  4. Ersatz-ZB II ausstellen lassen: nach Fristablauf stellt die Behörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.

Bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Was den Identifikations-Abgleich erleichtert: Die Nummer der Zulassungsbescheinigung ist auf Teil 1 und Teil 2 identisch. Ist nur der Brief weg, kannst du die Nummer aus dem Fahrzeugschein angeben — wie das funktioniert, steht im Ratgeber Nummer der Zulassungsbescheinigung.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Eine Ersatzausfertigung des Fahrzeugbriefs kostet eine Behördengebühr, die je nach Zulassungsbehörde variiert — eine bundeseinheitliche Pauschale gibt es nicht. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und werden regional festgesetzt. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für das Aufgebotsverfahren.

Welche Posten genau anfallen, hängt vom Einzelfall ab: die Ausstellung der neuen ZB II, eventuell die Veröffentlichung im Verkehrsblatt und Verwaltungskosten. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, fragt am besten direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle nach — dort wird die konkrete Gebühr für deinen Bezirk genannt.

Brauche ich den Fahrzeugbrief im Alltag?

Im normalen Fahrbetrieb brauchst du den Fahrzeugbrief nicht — er bleibt sicher zu Hause, im Ordner oder im Bankschließfach, und gehört ausdrücklich nicht ins Auto. Mitzuführen ist nur der Fahrzeugschein (Teil I). Der Brief kommt nur bei bestimmten Anlässen zum Einsatz, dann aber zwingend.

Konkret brauchst du ihn in diesen Situationen:

Anders gesagt: Brauchen ihn Verkäufer, Käufer, Bank und Behörde — der Fahrer dagegen nicht. Was du beim Fahren stattdessen dabeihaben musst, erklärt der Ratgeber Der Fahrzeugschein. Und wer als Käufer ein Fahrzeug prüft, sollte vorab Historie und Zustand checken: Gebrauchtwagenkauf.

Fahrzeugbrief digital sichern: mit der App scannen

Weil der Fahrzeugbrief selten zur Hand ist, lohnt sich ein einmaliger Scan: Die Fahrzeugschein-App liest Teil I und Teil II per Foto ein und speichert die Felder dauerhaft strukturiert. Bei Verlust hast du dann die wichtigen Werte trotzdem griffbereit: FIN, Erstzulassung, Halterzahl und Dokumentennummer, ohne den Brief erneut hervorkramen zu müssen.

Das ist genau in den Momenten praktisch, in denen der Brief sicher verstaut im Schließfach liegt, ein Versicherer oder eine Behörde aber gerade jetzt eine Angabe braucht. Statt zum Bankschließfach zu fahren, öffnest du die App und liest den Wert ab. Drei Dinge kann die App dabei:

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief, dokumentiert Fahrzeug und Halter und dient als Verfügungs- und Eigentums-Dokument. Sie ist in § 14 FZV geregelt und wird nicht im Auto mitgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2?

Teil 1 (Fahrzeugschein) ist das Betriebsdokument, das du beim Fahren mitführen musst. Teil 2 (Fahrzeugbrief) bleibt zu Hause und ist das Eigentums- und Verfügungs-Dokument. Geregelt sind sie in § 13 FZV (Teil 1) und § 14 FZV (Teil 2).

Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?

Er ist ein starkes Indiz, aber kein rechtssicherer Eigentumsnachweis. Besitz des Briefs ist nicht gleich Eigentum am Fahrzeug — bei einer Finanzierung hält etwa die Bank den Brief als Sicherheit, ohne dass der Fahrer Eigentümer ist.

Was tun bei Verlust des Fahrzeugbriefs?

Den Verlust unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen (§ 14 Abs. 5 FZV). Eine neue ZB II wird erst nach dem Aufgebotsverfahren ausgestellt, bei dem das Kraftfahrt-Bundesamt die alte Bescheinigung im Verkehrsblatt mit Frist aufbietet.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Eine Behördengebühr nach der Gebührenordnung GebOSt, die regional unterschiedlich ausfällt, zuzüglich eventueller Kosten für das Aufgebotsverfahren. Eine bundeseinheitliche Pauschale gibt es nicht — die konkrete Gebühr nennt die zuständige Zulassungsstelle.

Muss ich den Fahrzeugbrief im Auto mitführen?

Nein. Die ZB II bleibt sicher zu Hause oder im Bankschließfach. Mitzuführen ist beim Fahren nur der Fahrzeugschein (Teil 1). Der Brief gehört ausdrücklich nicht ins Handschuhfach.

Was steht im Fahrzeugbrief?

Oben die Halter- und Zulassungsdaten (A Kennzeichen, B Erstzulassung, C.1.1 bis C.1.3 Halter, Anzahl Halter und Vorhalter, ausstellende Behörde), unten die Fahrzeugdaten (D.1 bis D.3, E FIN, P.1 bis P.3, R Farbe, J Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus).

Wo finde ich die Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief?

In Feld E. Dort steht die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Wie sie aufgebaut ist und wo sie sonst noch zu finden ist, erklärt der Ratgeber Die Fahrgestellnummer im Fahrzeugschein.

Fazit: Das Dokument fürs Besitzen, nicht fürs Fahren

Der Fahrzeugbrief, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II, ist das Dokument, das Eigentum und Verfügung über ein Fahrzeug regelt. Im Alltag bleibt er liegen, bei Verkauf, Finanzierung oder Verlust wird er zum wichtigsten Papier. Wer einmal verstanden hat, was in welchem Feld steht und worin er sich vom Fahrzeugschein unterscheidet, sucht beim nächsten Vorgang nicht mehr lange.

Die wichtigsten Takeaways:

Fahrzeugschein App Mockup

Fahrzeugschein.de in 60 Sekunden